Schweiz: Nicht alle E-Fahrzeuge dürfen auf die Strasse – Polizei warnt vor Weihnachtsfallen
Bevor Sie ein Elektro-Trendfahrzeug kaufen um jemandem eine Freude zu bereiten, informieren Sie sich unbedingt über die Strassenzulassung & Vorschriften – ansonsten kann aus der anfänglichen Freude schnell Frust werden.
Erlaubt im Verkehr: E-Bike, E-Trottinett, E-Roller & E-Scooter.
Diese fallen in die Kategorie der Leichtmotorfahrräder & den langsamen E-Bikes. Nutzung nur auf Velowegen und Velostreifen. Das Fahren auf dem Trottoir ist nur erlaubt, wenn auch Velos dort fahren dürfen.
Mindestalter: 14 Jahre; Zwischen 14–16 Jahren nur mit Mofa-Ausweis. Kein Kontrollschild nötig.
Nicht erlaubt im Verkehr: Monowheel, Hoverboard & E-Skateboard. Nutzung ausschliesslich auf privatem Grundstück. Auf Trottoirs, in Fussgängerzonen, Velowegen und auf Strassen verboten. Bei Missachtung erfolgt eine Verzeigung an die Untersuchungsbehörde.
Wichtig: Beherrschen Sie das Fahrzeug, um die Sicherheit aller zu gewährleisten!
Weitere Infos: https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/sicher-unterwegs/sicherheit-im-strassenverkehr/e-bikes-trendfahrzeuge.html
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich
