Handel mit Foltergeräten wird ab 2027 streng kontrolliert
(Bern BE). Der Bundesrat hat am 4. November 2026 die Verordnung über den Handel mit Foltergütern (Foltergüterverordnung, FGV) gutgeheissen. Gleichzeitig hat er das Inkrafttreten des Foltergütergesetzes und der dazugehörigen Verordnung auf den 1. Januar 2027 festgelegt.
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